Deutschland gehört global zu den Ländern, in denen die meisten Versicherungen abgeschlossen werden. Fast jeder Haushalt hierzulande hat heutzutage eine Hausratversicherung, oft gezwungenermaßen, denn der Mietvertrag wird es vorschreiben.
Sollten Sie also Ihren Hausrat woanders unterbringen, weil Ihnen zum Beispiel der Platz im eigenen Heim ausgeht, oder kurzfristige persönliche Veränderungen wie ein Umzug oder eine Haushaltsvergrößerung/-verkleinerung anstehen, gehen Sie wahrscheinlich davon aus, dass die Hausratsversicherung auch die Lagerhaltung abdeckt. Immerhin sind es die gleichen versicherten Gegenstände, die Sie nur außer Haus aufbewahren wollen.
Wenn Sie sich allerdings Ihre Versicherungspolice für die Hausratversicherung näher ansehen, könnten Sie eines anderen belehrt werden. In vielen Fällen werden Ihnen nämlich Einschränkungen in Hinsicht sowohl auf den Zeitraum als auch auf den gesamten Versicherungsschutz für Ihre Gegenstände aufgebürdet.
Die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz sind von Versicherung zu Versicherung weit verschieden und Ihre persönliche Abdeckung ist von Ihrer individuellen Absprache mit Ihrem Anbieter abhängig.
Für Betriebe und Gewerbe, die Teile ihres Inventars oder Waren einlagern, gelten andere Vorschriften. Hier ist in fast allen Fällen eine zusätzliche Transport-, Lager- und/oder Warenversicherung notwendig, um das Firmeneigentum für Schadensfälle abzusichern.
Hausratversicherung oder separate Lagerversicherung: Was passt zu Ihrer Situation?
Welche Versicherungslösung am besten zu Ihrer Situation passt, hängt von mehreren Faktoren ab, wie:
- Der Wert der zu versichernden Gegenstände
- Die Dauer der Einlagerung in Selfstorage oder Full-Service-Storage
- Ob Sie eine private, gewerbliche oder gemischte Einlagerung beanspruchen
Die Frage nach Ihrem Versicherungsschutz kommt spätestens beim Abschluss Ihres Mietvertrags für Ihre Lagereinheit auf. Die meisten renommierten Selfstorage- oder Full-Service-Storage-Anbieter werden schon vor der Einlagerung die Vorlage eines Nachweises für einen ausreichenden Versicherungsschutz verlangen.
Während viele Versicherungsgesellschaften im Ausgangspunkt kein Problem damit haben, dass Sie Teile Ihres Hausstands auslagern, lassen die meisten Versicherungspolicen keinen Zweifel daran, dass diese Auslagerung nur für einen kurzfristigen Zeitpunkt sein darf. Was die Versicherungen unter „kurzfristig” verstehen, ist von Ihrem Versicherungsanbieter abhängig.
Um herauszufinden, welchen Zeitraum Ihr Versicherungsanbieter als angemessen betrachtet, müssen Sie in Ihrer Versicherungspolice nach dem Fachbegriff „Außenversicherung” suchen. Der Zeitraum übersteigt allerdings selten drei Monate. Sollten Sie eine Lagerung über einen längeren Zeitraum planen, müssen Sie also entweder eine Lagerversicherung oder eine Zusatzversicherung abschließen.
Gesetzt den Fall, dass Sie die Lagerstätte für betriebliche Zwecke nutzen wollen, müssen Sie in der Regel eine Lagerversicherung abschließen. Das gilt besonders, wenn Sie die Lagereinheit für die Aufbewahrung von wertvollem Inventar wie Werkzeug oder Maschinen nutzen oder die Waren, die Sie in Ihrem Betrieb verkaufen, außerhalb Ihrer Betriebsadresse unterbringen.
Viele Anbieter von betrieblichen Lagerversicherungen bieten eine Kombination von Lager- und Transportversicherung an, die auch den Transfer und die Beförderung der eingelagerten Gegenstände abdecken.
Welche Schäden möchten Sie bei der Lagerung in einer Lagerbox abdecken?
Obwohl professionelle Selfstorage- und Full-Service-Storage-Anbieter in der Regel äußerst sichere Lagerstätten bieten, die auch Gegenstände aus empfindlichen oder anspruchsvollen Materialien sicher aufbewahren, kann es zu Schäden kommen. Zu den Schäden, die bei Selfstorage auftreten können, gehören:
- Brandschäden nach Feuer
- Wasserschäden nach Überschwemmungen/Rohrbrüchen
- Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus
- Bruch/Schäden nach Unglücksfällen
- Schneedruck
Beachten Sie bitte, dass Versicherungen in der Regel die Abdeckung je nach möglichem Schadensfall staffeln. Dabei ist in den meisten Zusatzversicherungen eine Basisabdeckung gegen Feuer, Diebstahl oder Wasserrohrbruch enthalten. Wenn Sie eine weitere Abdeckung gegen besondere Vorkommnisse oder katastrophale klimatische Verhältnisse wie Starkregen, Schneedruck oder Wirbelstürme etc. benötigen, müssen Sie oft mehr zahlen.
Gibt es Sachen oder Situationen, die sich beim Einlagern nicht versichern lassen?
Im Ausgangspunkt wird Ihre Versicherung nur gültig sein, wenn Sie sich strikt an die Vorschriften gegen verbotenes Lagergut halten. Die Vorgaben sind bereits in Ihrem Mietvertrag mit dem Selfstorage- oder Full-Service-Storage-Anbieter enthalten und beinhalten offensichtlich gefährliche Gegenstände wie:
- Chemikalien und Schmierstoffe
- Leicht entflammbare Materialien
- Waffen
- Illegale Materialien und Substanzen wie Drogen
Hinzu kommen einige eher unscheinbare Sachen, über die Sie sich vielleicht überhaupt nicht im Klaren sind, darunter:
- Lebensmittel
- Antiquitäten
- Schmuck
- Sammlungen von Münzen, Briefmarken und anderen wertvollen Gegenständen
- Wertvolle Kunst wie Gemälde, Statuetten und Skulpturen
- Edelmetalle
- Pflanzen
Dass Sie auch Ihre Haustiere nicht in der Lagerstätte unterbringen dürfen, versteht sich von selbst.
Sollten Sie die Vorschriften für verbotenes oder illegales Lagergut missachten, könnte Ihre gesamte Versicherungspolice ungültig gemacht werden und Sie würden im Schadensfalle für keine der beschädigten Gegenstände, nicht einmal die legalen, Schadensersatz erhalten.
Hinzu kommen mögliche Einschränkungen, die von Versicherungsgesellschaften individuell bestimmt werden. Lesen Sie deshalb Ihre Versicherungspolice genau durch, bevor Sie einen Versicherungsvertrag für eine Zusatzversicherung oder Lagerversicherung eingehen.
Wie wird der Versicherungsbeitrag für den Inhalt Ihres Lagers ermittelt?
Unabhängig davon, ob Sie eine Zusatzversicherung oder eine gewerbliche Lagerversicherung abschließen wollen, wird der Versicherungsanbieter besonders auf die folgenden Umstände achten, um den zu zahlenden Versicherungsbeitrag zu kalkulieren:
Die Art und Beschaffenheit der eingelagerten Gegenstände
Hierbei stellt sich die Frage, wie empfindlich oder gebrechlich Ihre einzulagernden Gegenstände sind. Fragile Sachen wie Glas oder feuchtigkeitssensitive Objekte wie Werkzeug oder elektronische Gadgets werden bei Ihrem veranschlagten Versicherungsbeitrag höher bewertet als zum Beispiel verhältnismäßig robuste Stücke aus Kunststoff oder Textilien.
Sicherheit und Überwachung
Die Sicherheitsvorkehrungen, die Ihr Selfstorage- oder Full-Service-Storage-Vermieter vornimmt, um Ihre Sachen vor fremdem Zugriff zu schützen, werden sich auch in Ihrem Versicherungsbeitrag bemerkbar machen. Die meisten professionellen Lagerplatzvermieter bieten in der Regel CCTV/Videoüberwachung und Alarmanlagen. Hinzu kommt allerdings auch eine ausreichende Zugangskontrolle, denn auch Ihre Versicherung will gerne wissen, wer sich zu jeglicher Zeit in der Nähe der versicherten Gegenstände befindet.
Bauart des Lagergebäudes und örtliche Verhältnisse
Vor dem Abschluss einer Lagerversicherung wird sich der Versicherungsanbieter mit Sicherheit auch nach der Beschaffenheit der Lagerstätte erkundigen. Lagervolumen unter Verschluss in massivem Mauerwerk mit harter Bedachung ist in der Regel leichter zu versichern als Gegenstände, die unter Wellblech aufbewahrt werden. Hinzu kommen Berücksichtigungen von Innentemperaturen und Belüftung/Ventilation sowie ausreichende Brandmelde- und Löschwasseranlagen.
Standort der Lagereinheit
Wenn sich Ihr Lagerplatz in einem Bereich befindet, der potenziell von Naturkatastrophen heimgesucht werden könnte, wird der Versicherungsbeitrag beträchtlich höher ausfallen als an einem verhältnismäßig sicheren Ort. Dabei achten Versicherungsgesellschaften besonders auf Hochwasser- und Erdbebengebiete sowie Gebäude, die sich in einer Hanglage mit Erdrutsch- oder Lawinengefahr befinden.
Art und Weise der Aufbewahrung
Wie Sie die Aufbewahrung Ihrer Gegenstände im Lager einrichten, wird ebenfalls ein springender Punkt für Ihre Versicherungsgesellschaft in Hinsicht auf den Lagerversicherungsbeitrag. Dabei spielt es eine Rolle, ob Sie Ihre Habseligkeiten ordentlich auf Regalen oder Paletten sortiert abstellen, oder einfach nur willkürlich in der Lagereinheit anhäufen, wobei sich die Gefahr für Bruch oder Schäden beträchtlich erhöht.
Wenn Sie mehr über den Versicherungsschutz während der Einlagerung Ihres Eigentums wissen möchten, wird Ihnen das Personal in jedem professionellen Selfstorage- oder Full-Service-Storage-Anbieter behilflich sein.
Für mehr Informationen und Ratschläge in Bezug auf Ihren Versicherungsschutz in der Lagerhaltung, kontaktieren Sie BOXIE24.